Description
Diplomarbeit aus dem Jahr 1994 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Universitat Salzburg (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Trotz der intensiven Bemuhungen des Osterreichischen Gesetzgebers, sowie der internationalen Gesetzgebungen ist es derzeit noch nicht gelungen, fur einen effizienten Verbraucherschutz im Bereich der Abzahlungsgeschafte zu sorgen. Auf Verbraucherseite scheinen die Bemuhungen um einen Schutz der wirtschaftlich schwacheren Verbraucher vor der Ubermacht der Unternehmer und Banken, sowie vor deren nicht immer seriosen Vertragspraktiken nicht zur Ganze auszureichen. Auch ist man scheinbar, was die Problematik der Uberschuldung der Privathaushalte betrifft, nicht in der Lage mit gesetzgeberischen Massnahmen erfolgreich entgegen zu steuern. Mit der Einfuhrung des Privatkonkurses durch die Novelle der Konkursordnung 1993 (BGB1 1993,974) hat der Gesetzgeber die Uberschuldung der Privathaushalte geregelt, Normen, die jedoch einer Uberschuldung vorzubeugen versuchen, konnten bislang nicht geschaffen werden. In Osterreich hat auch die jungste Novelle zum KSchG nur teilweise eine Verbesserung gebracht. Zu begrussen ist die Moglichkeit der vorzeitigen Ruckzahlung von Verbraucherkrediten und somit auch von einem Abzahlungsgeschaft, Auch die wesentliche Erweiterung des Einwendungsdurchgriffes auf samtliche drittfinanzierte Warenlieferungs- und Dienstleistungsvertrage, unter die auch Werkvertrage subsumiert werden konnen, stellt eine Verbesserung der Verbraucherrechte dar. Kritik an der letzten Novelle zum KSchG und der dabei versuchten Anpassung an das Recht der Europaischen Gemeinschaft kam vor allem von Riedler. Diese Kritik ist berechtigt, jedoch fallt weiters auf, dass der Gesetzgeber eine allgemeine Anwendbarkeit der Abzahlungsregeln bei Werkvertragen mit Ratenvereinbarung nicht geschaffen hat. Es fehlt die Untergrenze fur geringfugige Abzahlungsgeschafte in Art. 2 Abs. l Z f der Ric